Gremien-Wahlen 2025

Informationen und Dokumente zu den Gremien-Wahlen 2025

Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen im Herbst 2025 ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien  und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Den Ablauf der Wahl finden Sie weiter unten, ebenso die Möglichkeit, sich aus der Wählerliste streichen oder aufnehmen zu lassen.

Die entsprechenden Anträge zur Streichung aus und Aufnahme in die Wählerliste finden Sie auf dieser Homepage unter „Services/Self-Services“ Self-Services

Die Datenschutzinformationen für die Wahlberechtigten der Gremienwahlen finden Sie am Ende dieser Seite.

Vorschlagsliste für die Kandidierenden zum Kirchenvorstand

Vorschlagsliste für die Kandidierenden zum Rat der Pfarrei

Kurzanleitung zum Wahlablauf

Ab dem 10.10.2025 versendet das Erzbistum Paderborn zentral für alle Wahlberechtigten die personalisierten Wahlbenachrichtigungen für die Wahl beider Gremien, d.h. Sie erhalten zwei Wahlbenachrichtigungen (Kirchenvorstand, Rat der Pfarrei).

Die Online-Wahl ist bis zum 07.11.2025, 23:59 Uhr, möglich.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch den Briefwahlantrag. Richten Sie diesen ausgefüllt an das Pfarrbüro in Aplerbeck. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. Eine Abgabe des Antrages in den Gemeindebüros in Lichtendorf, Sölde und Schüren ist zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.

Ihr Briefwahlantrag muss  bis zum 5. November 2025 im Pfarrbüro in Aplerbeck eingegangen sein. Danach werden keine Briefwahlunterlagen mehr ausgegeben. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am 08.11.2025 um 14 Uhr beim Wahlvorstand, d.h. im Pfarrbüro in Aplerbeck eingegangen sein.

So können Sie in Ihrer Wunschgemeinde wählen

Möchten Sie in einer anderen Kirchengemeinde als Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde wählen, müssen Sie einen Antrag auf Streichung aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde stellen. Mit der daraufhin ausgestellten Bestätigung gehen Sie in das Pfarrbüro der Kirchengemeinde, in der Sie wählen wollen, und lassen sich dort in das Wählerverzeichnis aufnehmen.

Die Umschreibung in der Wählerliste ist bis zum 19.09.2025 möglich. Setzten Sie sich deshalb bitte frühzeitig mit den jeweiligen Pfarrbüros in Verbindung.

Die entsprechenden Anträge zur Streichung aus und Aufnahme in die Wählerliste finden Sie in auf dieser Homepage unter „Services/Self-Services“ Self-Services

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