Gestalten Sie Kirche aktiv mit als Mitglied im neuen Diözesanpastoralrat!

Diözesanpastoralrat im Erzbistum Paderborn wird synodaler aufgestellt: Sechs neue Plätze im offenen Berufungsverfahren zu vergeben / Bewerbung ab sofort bis 30. September 2025 möglich

Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat ist ein Beratungsgremium für den Erzbischof. Die Mitglieder sollen das, was die seelsorgliche Tätigkeit im Erzbistum betrifft, untersuchen und hierzu praktische Folgerungen vorschlagen.

Das Gremium setzt sich zusammen aus Personen, die ihm von Amts wegen angehören, und aus Personen, die vom Erzbischof auf vier Jahre berufen werden.

Zum 1. September 2025 tritt ein neues Statut für den Diözesanpastoralrat in Kraft: Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat mit den Mitgliedern des bisherigen DPR die Grundlagen für ein erweitertes Gremium geschaffen, um die im Erzbistum Paderborn bevorstehende Transformation von Seelsorge und Verwaltung gemeinsam gestalten zu können. So wird das Prinzip der Synodalität gestärkt.

Durch das neue Statut wird der Diözesanpastoralrat zum Beratungsorgan des Paderborner Erzbischofs, mit dem er grundlegende Entscheidungen für die Erzdiözese berät und mittels einer gemeinsamen Entscheidung beschließt.

Im neuen Statut ist eine große Beteiligung von Laien und ehrenamtlichen Personen verbindlich verankert. Das Statut ermöglicht es auch, dass neue Gruppen zu den Mitgliedern gehören, etwa Vertretungen von Schulen oder aus muttersprachlichen Gemeinden.

Sechs neue Stimmen gesucht – vielleicht auch Ihre?
Zusätzlich zu den bewährten Vertretungsstrukturen sollen bis zu sechs Mitglieder in das Gremium berufen werden, die aus ihrem beruflichen, ehrenamtlichen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Engagement bereit sind, weitere Perspektiven in die synodale Arbeit einzubringen. Als Einzelberufene stärken sie zusätzlich das Abbild der Vielfalt unserer Kirche im zukünftigen Diözesanpastoralrat. Mindestens zwei der neuen Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Berufung jünger als 25 Jahre sein.

Ihr Engagement zählt!
Ob Sie sich beispielsweise in liturgischen oder caritativen Diensten, in der Sakramentenvorbereitung oder der Jugendarbeit engagieren oder ob Sie sich als Gläubige in anderen gesellschaftlichen Bereichen für Menschenwürde und Zusammenhalt stark machen: Ihr Blick, Ihre Erfahrungen und Ihre Ideen sind wertvoll!
Grundlage für die Mitarbeit ist die Anerkennung der Menschenrechte sowie ein respektvoller, verantwortungsbewusster Umgang. Dazu gehören ein einwandfreies Führungszeugnis und die Erklärung, nicht an Missbrauch beteiligt gewesen zu sein. Kandidatinnen und Kandidaten sollen zudem keine extremistischen Positionen vertreten.

Umfang des Engagements
Die Berufung als Mitglied des DPR gilt pro Amtszeit für die Dauer von vier Jahren. Die Sitzungen des DPR finden etwa vierteljährlich statt und sind nicht-öffentlich

Jetzt bewerben!
Interessierte können sich bis zum 30. September 2025 mit einem Fragebogen digital via www.erzbistum-paderborn.de/dpr-bewerbung bewerben.
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und die Mitglieder des DPR berufen die zusätzlichen Mitglieder nach Beratung in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2025. Die konstituierende Sitzung aller DPR-Mitglieder ist dann am 5./6. Dezember.
Machen Sie mit – und bringen Sie sich ein in die Weiterentwicklung unseres Erzbistums. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Kirche gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.

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