Der Kirchenvorstand
- ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder
- verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
- dient der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben
- ist verantwortlich für
- den Haushalt der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
- Personalangelegenheiten
- Finanzierung und Durchführung von Bau und Investitionsmaßnahmen
- besteht aus
- dem Pfarrer bzw. Pfarrverwalter der Gemeinde; der geschäftsführende Vorsitz im Kirchenvorstand kann delegiert werden auf den stellvertretenden Vorsitzenden
- einem weiteren Geistlichen (Vikar) nach den gesetzlichen Regelungen
- den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern
- unterstützt wird der Kirchenvorstand durch die Verwaltungsleitung des Gemeindeverbandes