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Musiknutzungen der katholischen Gemeinden und Einrichtungen
(Stichwort GEMA)

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben sich auf die Fortführung des Pauschalvertrags für Konzert- und Gemeindeveranstaltungen geeinigt. Er regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Musik bei Konzerten und Aufführungen von Pfarreien, Gemeinden oder anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Inhaltlich tritt damit die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft, jedoch zu angepassten Konditionen.
Für katholische Gemeinden und Einrichtungen bedeutet die Einigung eine erhebliche Erleichterung. Sie brauchen die Nutzung von Musik bei ihren Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA zu lizenzieren. Durch den Konzert- und Gemeindevertrag ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützen Werken stattdessen wieder pauschal abgedeckt. Wie in der Vergangenheit müssen die Gemeinden lediglich die Konzerte melden und bei Livemusik eine Liste der gespielten Werke einreichen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
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